Häufig gestellte Fragen

… und unsere Antworten darauf.

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Die Anmeldung erfolgt schriftlich mittels Anmeldeformular.

Das Anmeldeformular gilt als Betreuungsvertrag.

Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular wird zudem bestätigt, dass

  • das Informationsblatt gelesen und verstanden wurde
  • die darauf festgehaltenen Regelungen eingehalten werden

Für die Anmeldung berechnen wir eine Einschreibegebühr von CHF 100.
Diese ist mit der ersten Rechnung zu begleichen.

Anmeldeformular (PDF) downloaden

Aufgenommen werden Kinder im Alter von 4 Monaten bis zu ca. 12 Jahren.

Kinder, von welchen mindestens ein Elternteil Mitglied im Verein Chinderhus Blueme ist, geniessen Vorrang auf einen Platz in unserer Kita.

Über die Aufnahme des Betreuungsverhältnisses entscheidet die Kita-Leitung.

Vor der Anmeldung führt die Kita-Leitung ein Gespräch mit den Eltern.
Auf dem anschliessenden Besichtigungsrundgang zeigen wir Ihnen unsere Räumlichkeiten.

Übersicht über die Regelungen und Betreuungsverträge (Anmeldemöglichkeiten):

  • Kita-Platz
  • Mittagstisch
  • Ferienbetreuung

Um eine minimale Konstanz der Gruppe zu gewährleisten und den Anforderungen der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) gerecht zu werden, gibt es Mindestbetreuungstage.
Das Angebot kann weiterhin flexibel genutzt werden.

Kita-Platz
Das Kind muss pro Woche 1 ganzen Tag oder an 2 halben Tagen im Chinderhus Blueme betreut werden. Davon ausgenommen sind die Betriebsferien des Chinderhus – sprich Sommer- und Weihnachtsferien.

Mittagsbetreuung
Ihr Kind muss an 1 Mittag pro Woche den Mittagstisch besuchen. In den Schulferien entfällt diese Regelung. Wenn gewünscht, kann jedoch die schulergänzende Betreuung genutzt werden.

Ferienbetreuung
Ihr Kind muss insgesamt 9 Tage pro Kalenderjahr im Chinderhus Blueme betreut werden. In welchen Ferien Ihr Kind bei uns betreut wird, bestimmen Sie als Eltern selbst. Bei Nicht-Nutzung der 9 Mindest-Tage werden diese den Eltern Ende Jahr in Rechnung gestellt.

Anmeldeformular (PDF) downloaden 

Sie dürfen das Chinderhus Blueme gerne nach telefonischer Vereinbarung besichtigen.
Bitte kontaktieren Sie uns per Telefon: +41 (0)71 891 39 92.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Die Dauer der Besichtigung richtet sich nach Ihren Wünschen.

Sämtliche Dokumentationen über Kinder und Eltern unterliegen den Datenschutzbestimmungen. Mitarbeitende des Chinderhus Blueme sprechen ausserhalb des Chinderhus nicht über Kinder und Eltern. Sie haben bei Stellenantritt eine entsprechende Verschwiegenheits-Erklärung unterschrieben.

Vor der Anmeldung und Eingewöhnungszeit darf Ihr Kind selbstverständlich ins Chinderhus Blueme hineinschnuppern.

Für 2 Stunden berechnen wir eine Pauschale von CHF 30.

Kontakt aufnehmen >

Die Eingewöhnungszeit ist nicht nur für das Kind wichtig, sondern auch für die Eltern und das Betreuungspersonal. Es ist nicht immer einfach, sein Kind fremdbetreuen zu lassen oder den Ablösungsprozess zu durchlaufen. Deshalb wird nach dem ersten Kennenlernen-Treffen und nach der Anmeldung klar definiert, wie die Anfangsphase gestaltet wird.

Es können Schnuppertage vereinbart werden und die Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind in der Anfangszeit zu begleiten, bis es sich an das Betreuungspersonal gewöhnt hat.

Auch besteht die Möglichkeit, das Kind in der Anfangsphase nur für kurze Zeit ins Chinderhus zu bringen.

Wenn das Kind zum ersten Mal alleine im Chinderhus bleibt, müssen die Eltern das Kind nach 2 Stunden wieder abholen. Danach wird die Eingewöhnung individuell gestaltet.

Wir stellen keine Konkurrenz für die Eltern dar, sondern bieten eine familienergänzende Betreuung an. Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit!

Bei jedem Eintritt und bei jedem Austritt findet ein Elterngespräch statt.
Es steht den Eltern frei, ob sie dem Verein Chinderhus Blueme beitreten wollen oder nicht.
Für zu betreuende Kinder muss ein detaillierter Betreuungsvertrag (Anmeldeformular) unterschrieben werden, in dem alle Vereinbarungen schriftlich fixiert sind.

Beim Bringen und Abholen der Kinder tauschen sich Eltern und Mitarbeiter kurz über das Befinden des Kindes aus.
Wird ein Kind von Drittpersonen abgeholt, muss das Betreuungspersonal rechtzeitig informiert werden.

KOOSA AG
KO-OPERATIVE SOZIALE ARBEIT
Daniel Suter (Geschäftsleiter, Sozialpädagoge HFS, Sozialinformatiker NDS FH)

KOOSA AG
Rosenbergstrasse 42a
9000 St. Gallen

Festnetz: 071 850 05 05
Mobile: 078 720 64 31
E-Mail: d.suter@koosa.ch 

Alle Informationen unserer Website stellen wir Ihnen gebündelt als PDF-Datei  zum Download bereit.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Ihre Fragen auch gerne persönlich zur Verfügung.

Infoblatt (PDF) downloaden >

Bitte ziehen Sie Ihrem Kind bequeme Kleidung an, die der Witterung entsprechen.

Zusätzlich benötigt Ihr Kind:

  • Hausschuhe
  • angeschriebene, komplette Garnitur Ersatzkleider
  • Gummistiefel, Regenhose und Regenjacke
  • im Winter: Mütze, Skihose oder Skianzug
  • gute Turnschuhe
  • Zahnbürste
  • wenn nötig: Windeln, Nuggi, Kuscheltiere

Bei Krankheiten (Windpocken, Scharlach, Mumps, Lausbefall, Fieber über 38 °C) oder schweren Verletzungen darf das Kind nicht ins Chinderhus gebracht werden. Wir bitten die Eltern, die Kinder in solchen Fällen vor 9 Uhr abzumelden.

Bei leichten Erkältungen darf das Kind nach Absprache mit der Kita-Leitung ins Chinderhus kommen.

Bei Erkrankungen eines Kindes während der Betreuungszeit werden die Eltern benachrichtigt und das Kind muss gegebenenfalls unverzüglich abgeholt werden. Evtl. kann gemeinsam mit den Eltern eine alternative Lösung gefunden werden.

Auch wenn Ihr Kind krank ist, verrechnen wir die ersten 5 Betreuungstage, in denen Ihr Kind die Kita besucht respektive dort angemeldet ist. Nach diesen 5 Betreuungstagen und Vorliegen eines Arztzeugnisses müssen weitere angemeldete Tage nicht bezahlt werden.

Beispiel:
Ihr Kind ist für 2 ½ Tage pro Monat in der Kita angemeldet. In diesem Fall sind 2 Wochen zu bezahlen, ab der dritten Woche entfällt der Betreuungsbetrag. Die Mindest-Betreuungstage sind in jedem Fall zu bezahlen.

Medikamente dürfen nur der Kita-Leitung oder einer ausgelernten Fachfrau abgegeben werden.

Ein Rücktritt von einer eingereichten Anmeldung ist bis spätestens zwei Monate vor dem ersten Betreuungstag der Kita-Leitung schriftlich mitzuteilen. Für kurzfristigere Rücktritte verrechnen wir eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.
Die definitive Abmeldung Ihres Kindes (Kündigung des Betreuungsvertrages) muss schriftlich auf Ende eines Monats eingereicht werden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate.

Für Kinder, die ohne schriftliche Abmeldung (bei vorübergehendem Fernbleiben) oder ohne Kündigung nicht mehr ins Chinderhus kommen, werden den Eltern CHF 300 pro Monat als Entschädigung für das Freihalten des Betreuungsplatzes in Rechnung gestellt.

Benötigt Ihr Kind eine unregelmässige Betreuung durch uns, geben Sie uns bitte bis zum 20. des laufenden Kalendermonats einen verbindlichen Betreuungsplan ab.

Wenn der 20. auf ein Wochenende fällt, muss der Betreuungsplan bis am Freitag davor abgegeben werden (spätestens bis 17 Uhr).
Der Plan muss klar aufzeigen, an welchen Daten Ihr Kind durch uns betreut werden soll, wann es gebracht und abgeholt wird.

Später angemeldete Plätze können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden, da wir eine beschränkte Anzahl an Plätzen anbieten. Das bedeutet: Sollte die Kita an einem Tag voll belegt sein, könnte es vorkommen, dass wir Ihr Kind an diesem Tag nicht betreuen können.

Kinder, deren Eltern Mitglieder des Vereins Chinderhus Blueme sind, werden bevorzugt.

Nachgemeldete Kinder bezahlen einen Zuschlag von 20 % (Vereinsmitglieder 10 %).

Ferientage müssen ebenfalls bis zum 20. des laufenden Kalendermonats an- oder abgemeldet werden. Dies gilt auch, wenn ein Kind während eines ganzen Monats nicht ins Chinderhus Blueme kommt.

Alle reservierten Tage – auch die nicht benutzten, nicht abgemeldeten Tage und die Mindest-Betreuungstage – werden in Rechnung gestellt.

Der Verein Chinderhus Blueme verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Versicherungen für das Kind wie zum Beispiel Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung sind Sache der Eltern.

Für Spielsachen, Schmuck und andere Gegenstände, die ein Kind von zu Hause mitbringt, können wir keine Verantwortung und Haftung übernehmen. 

  • Als Aktivmitglied des Vereins Chinderhus Blueme ist der Betreuungsplatz Ihres Kindes gesichert und Ihr Kind wird bei der Anmeldung und insbesondere bei der Nachmeldung bevorzugt.
  • Für eine Nachmeldung nach dem 20. des laufenden Monats verrechnen wir statt 20 % lediglich einen Aufschlag von 10 %.
  • Sie erhalten eine Einladung zur Mitgliederversammlung und haben als Vereinsmitglied ein Mitbestimmungsrecht.
  • Eine Aktivmitgliedschaft kostet pro Kalenderjahr CHF 150.